Kennzeichen beim Umzug mitnehmen: Das musst du wissen
Aktualisiert am
Wer innerhalb Deutschlands umzieht, darf sein Kennzeichen behalten. Diese Regel gilt bundesweit seit dem 1. Januar 2015.
Was muss ich nach dem Umzug tun?
Auch wenn das Kennzeichen bleibt, musst du die neue Anschrift ummelden. Das geht bei der Zulassungsstelle am neuen Wohnort, in vielen Fällen auch online. Die neue Adresse wird dann in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Melde die Änderung zügig, die Zulassungsstelle muss sie unverzüglich erfahren.
Du brauchst in der Regel:
- Personalausweis mit neuer Adresse oder Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Bedarf weitere Unterlagen, die deine Zulassungsstelle nennt
Behalten oder neues Wunschkennzeichen?
Das alte Kennzeichen zu behalten ist am einfachsten: keine neuen Schilder, keine neuen Plaketten. Viele nutzen den Umzug aber, um ein Kennzeichen mit dem Kürzel der neuen Heimat zu bekommen. Das ist jederzeit möglich, auch später.
Für das neue Kennzeichen gilt dann das Kürzel des neuen Bezirks. Welche Kürzel es dort gibt, findest du in unserer Kürzel-Liste von A bis Z.
Was kostet ein neues Kennzeichen nach dem Umzug?
Für die Wunschkombination fällt die amtliche Gebühr von 12,80 € an, dazu die Gebühr der Zulassungsstelle für die Änderung und neue Schilder. Bei uns bekommst du Reservierung, zwei DIN-Schilder und Versand für 39,90 €. Alle Kosten im Detail stehen im Artikel Was kostet ein Wunschkennzeichen?
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