Welche Kennzeichen-Kombinationen sind erlaubt? Regeln und Verbote
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Ganz frei ist die Wahl beim Wunschkennzeichen nicht. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gibt den Aufbau vor, und die Zulassungsstellen sperren einige Kombinationen.
So ist ein Kennzeichen aufgebaut
- Unterscheidungszeichen: 1 bis 3 Buchstaben für den Zulassungsbezirk, zum Beispiel B, HB oder BAD. Nur hier kommen Umlaute vor (etwa MÜ oder TÖL).
- Erkennungsbuchstaben: 1 oder 2 Buchstaben, ohne Umlaute.
- Erkennungszahl: eine Zahl von 1 bis 9999, ohne führende Null.
Wie lang darf ein Kennzeichen sein?
- Normales Kennzeichen: höchstens 8 Zeichen (Buchstaben und Ziffern zusammen, ohne Bindestrich und Leerzeichen).
- Mit E- oder H-Zusatz oder als Saisonkennzeichen: höchstens 7 Zeichen.
- Mit Zusatz und Saison zugleich: höchstens 6 Zeichen.
Auf Motorrad- und verkleinerte Schilder passen weniger Zeichen. Je länger die Kombination, desto länger muss außerdem das Schild sein. Unser Konfigurator prüft das bei der Eingabe.
Diese Buchstaben werden nicht vergeben
Wegen ihres Bezugs zum Nationalsozialismus vergeben die Zulassungsstellen die Buchstabenfolgen HJ, KZ, NS, SA und SS nicht. In einigen Bezirken sind zusätzlich bestimmte Kombinationen gesperrt, etwa AH oder HH mit Zahlen wie 18 oder 88.
Gesperrte Zahlen sind regional verschieden
Manche Zulassungsstellen vergeben Zahlen wie 18, 28, 88, 188 oder 888 grundsätzlich nicht, andere schon. Wenn du eine solche Zahl möchtest, gib bei der Bestellung am besten eine Alternative an.
Darf ich jedes Kürzel nehmen?
Neu reservieren kannst du nur Kürzel des Bezirks, in dem du dein Fahrzeug zulässt, also in der Regel dort, wo du wohnst. Gibt es in deinem Bezirk mehrere Kürzel, darfst du meist zwischen ihnen wählen. Ziehst du um, kannst du dein bisheriges Kennzeichen behalten, mehr dazu im Artikel Kennzeichen beim Umzug mitnehmen.
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